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   BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59   

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https://dejure.org/1960,4965
BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59 (https://dejure.org/1960,4965)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1960 - V ZR 13/59 (https://dejure.org/1960,4965)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1960 - V ZR 13/59 (https://dejure.org/1960,4965)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1961, 179
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
    Auszug aus BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
    Der Revision ist zuzugeben, daß die Frage nicht schon durch die Größe der vom Bau überdeckten Fläche beantwortet wird dergestalt, daß der gesamte Bau stets als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zu gelten hätte, von dem er die größere Fläche in Anspruch nimmt (Urteil des erkennenden Senats vom 16. März 1960, V ZR 17/59, MDR 1960, 482; JZ 1960, 606).

    Dem Urteil des erkennenden Senates vom 16. März 1960, V ZR 17/59 (vgl. oben) ist nichts anderes zu entnehmen.

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
    Der erkennende Senat hat allerdings in der Entscheidung BGHZ 23, 249, 261 [BGH 05.02.1957 - V BLw 37/56] zur Hoffolge die Möglichkeit bejaht; einen Vertrag nach Treu und Glauben als bindend zu erklären, auch wenn derjenige, der Rechte aus ihm ableiten will, die Formbedürftigkeit gekannt hat.
  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
    Diese Auffassung trifft schon deswegen nicht zu, weil die Baulichkeiten keine Einrichtung im Sinne der genannten in § 951 Abs. 2 BGB vorbehaltenen Gesetzesbestimmung sind (BGHZ 10, 171; die oben erwähnte Entscheidung LM BGB § 951 Nr. 9).
  • BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55

    Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung,

    Auszug aus BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
    Der bloße spätere Wechsel im Eigentum des Grundstücks Plan Nr. 30/11 - Erwerb durch die Beklagte - konnte eine Änderung der Eigentumsverhältnisse am Gebäude nicht bewirken (vgl. auch BGHZ 23, 57).
  • BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
    Als Zeitpunkt der Entstehung dieses Anspruchs nimmt das Berufungsgericht zutreffend den der Vollendung der Baulichkeiten an, der lange vor der Währungsreform des Jahres 1948 lag (Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 1953, V ZR 38/52, LM BGB § 951 Nr. 9 = NJW 1954, 265 [BGH 23.10.1953 - V ZR 38/52]), und kommt damit ohne Rechtsirrtum zu einer Umstellung des Bereicherungsanspruchs der Beklagten auf Deutsche Mark im Verhältnis 10: 1. Die Einwendungen der Revision gegen diesen Umstellungsmaßstab greifen nicht durch.
  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 188/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
    Richtig geht das Berufungsgericht für seine Rechtsanwendung von den Grundsätzen des Urteils des erkennenden Senates vom 25. September 1957 - V ZR 188/55 - LM BGB § 313 Nr. 13 aus.
  • BGH, 19.11.1954 - V ZR 90/53

    Grenzüberbau des Pächters

    Auszug aus BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
    Grundsätzlich ist für den Überbau im Sinne des § 912 BGB zwar erforderlich, daß der Eigentümer baut, wie der Gesetzeswortlaut ergibt, doch hat ein mit Einwilligung des Grundstückseigentümers von einem andern errichteter Bau die gleiche Wirkung (BGHZ 15, 216; BGH im oben angeführten Urteil).
  • BAG, 31.05.1960 - 5 AZR 326/58

    Ablehnung eines Sachverständigen - Ablehnungsgesuches - Entscheidung durch

    Auszug aus BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
    Der Revision ist zuzugeben, daß die Frage nicht schon durch die Größe der vom Bau überdeckten Fläche beantwortet wird dergestalt, daß der gesamte Bau stets als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks zu gelten hätte, von dem er die größere Fläche in Anspruch nimmt (Urteil des erkennenden Senats vom 16. März 1960, V ZR 17/59, MDR 1960, 482; JZ 1960, 606).
  • BGH, 26.03.1954 - V ZR 151/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
    Ebensowenig bestand zwischen dem Vater des Klägers und dem Kläger einerseits und der Beklagten andererseits eine faktische Gesellschaft, so daß eine Umstellung im Verhältnis 1: 1, wie sie ähnlich im Urteil des Senats vom 26. März 1954, V ZR 151/52 LM UmstG § 16 Nr. 30 angenommen worden ist, nicht in Frage kommt.
  • RG, 30.03.1939 - V 121/38

    Wie sind die Rechtsverhältnisse an einem Gebäude zu beurteilen, wenn der

    Auszug aus BGH, 15.11.1960 - V ZR 13/59
    Die Revision verkennt damit einmal den Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, der nur auf die Erhaltung bestehender Gebäude abzielt (RGZ 160, 166, 180), außerdem aber auch, daß mit der Vollendung des Baues auf Grund der damals bestehenden Verhältnisse sich die Eigentumsfrage entschieden hat.
  • RG, 12.11.1936 - IV 202/36

    Über die Einrede unzulässiger Rechtsausübung gegenüber der Nichtigkeit eines

  • RG, 27.04.1936 - IV 14/36

    Ist bei Unwirksamkeit eines Darlehnsvertrages der Darlehnsempfänger nach

  • BGH, 12.07.1984 - IX ZR 124/83

    Eigentum an auf fremden Grundstücken errichteten Gebäuden

    Sie ist widerlegt, wenn der Nutzungsberechtigte aufgrund vertraglicher Absprachen nach Ablauf der Vertragszeit das Bauwerk gegen Zahlung einer Ablösung oder unentgeltlich übernehmen darf, jedenfalls ihm die Wahl eingeräumt wird, nach Ende des Vertrages das Bauwerk zu übernehmen oder seine Beseitigung zu verlangen (BGH ständig, vgl. Urteil vom 15. November 1960 - V ZR 13/59 - WM 1961, 179; Urteil vom 5. Februar 1964 - VIII ZR 156/62 = WM 1964, 426, 427; Urteil vom 2. März 1973 - V ZR 57/71 = WM 1973, 560, 562).
  • BGH, 22.02.1974 - V ZR 103/73

    Eigentumsverhältnisse nach rechtmäßigem Überbau

    Das Vorliegen eines Überbaues kann, da das Haus B...straße 9 unstreitig auf zwei Grundstücken errichtet wurde, die damals, ebenso wie auch jetzt noch, verschiedenen Personen gehörten, nicht zweifelhaft sein (Urteil des Senats vom 15. November 1960, V ZR 13/59, WM 1961, 179, 180).
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